Geschichte Balcke-Dürr
Balcke-Dürr blickt auf eine über 130-jährige Geschäftstätigkeit zurück und ist einer der erfahrensten Zulieferer für Energie-, Chemie- und Industrieanlagen. Im Laufe der Jahre haben wir wichtige industrielle Entwicklungen maßgeblich mitgestaltet.
Unsere Verantwortung
Gesellschaftliche Verantwortung & Nachhaltigkeit
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Balcke-Dürr bekennt sich selbst zur Nachhaltigkeit und hat sich zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Gesetze verpflichtet. Nachhaltiges und verantwortliches Handeln sehen wir als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, z.B. Menschenrechte, Anti- Korruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Arbeitsschutz- und Umweltrecht, befolgen und sich dafür einsetzen, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien auch von ihren eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden.
Gesellschaftliche Verantwortung durch uns und unserer Geschäftspartner
Nach unserer Überzeugung ist die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens und damit unverzichtbarer Bestandteil einer werteorientierten Unternehmensführung. Daher erwarten wir von unseren Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern, dass sie ihr Handeln an den nachfolgenden Prinzipien ausrichten:
a) Menschenrechte
Wir respektieren die anerkannten Menschenrechte.
b) Kinder- und Zwangsarbeit
Wir lehnen Kinderarbeit strikt ab und halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit ein. Außerdem tolerieren wir keine Form der Zwangsarbeit.
c) Chancengleichheit
Wir fördern Vielfalt im Unternehmen und dulden keine Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern.
d) Koalitionsfreiheit
Wir erkennen die jeweils für sie geltenden Gesetze zur Versammlungsfreiheit und zur Bildung von Interessengruppen an und treten für den Schutz der darin verbürgten Rechte ihrer Mitarbeiter in ihren Geschäftseinheiten ein.
e) Sicherheit
Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität und gehört zu den zentralen Werten unseres Unternehmens und unserer Geschäftspartner. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und den Mitarbeitern unserer Geschäftspartner sorgen wir sowohl für ein sicheres Arbeitsumfeld und sicherheitsrelevante Qualifikationen als auch für die Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen.
f) Arbeits- und Gesundheitsschutz / Schutz vor Mobbing
Die Sicherheit der Mitarbeiter ist ein zentrales Gebot unseres unternehmerischen Handelns. Durch konsequenten, präventiven Arbeitsschutz wenden wir und unsere Geschäftspartner Gefährdungen von Personen ab und unterstützen durch angemessene Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung der Mitarbeiter. Wir und unsere Geschäftspartner dulden innerhalb der Belegschaft keinerlei Form des Mobbings. Verstöße dieser Art werden konsequent und abgesichert durch betriebsinterne Regelungen sanktioniert.
g) Umweltschutz
Wir und unsere Geschäftspartner halten die für sie geltenden Umweltstandards ein und
wir bekennen uns zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens und zum
Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße.
h) Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen / Mindestlohn
Die jeweils geltenden Gesetze und Vereinbarungen mit ihren Sozialpartnern werden von uns und unseren Geschäftspartnern eingehalten. Wir und unsere Geschäftspartner entlohnen die Mitarbeiter angemessen, vorhandene gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn werden eingehalten. Wir und unsere Geschäftspartner beachten die jeweiligen länderspezifischen Gesetze und Vorschriften. Um dies sicherzustellen wird – falls notwendig – auch Rechtsbeistand eingeholt.
i) Privacy
We comply with all applicable laws on the protection of personal data, in particular of employees, business partners and customers.
Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
Wir halten uns an das Gesetz
Als Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren eines weltweit tätigen Unternehmens muss jeder von uns die geltenden Gesetze und Vorschriften in jedem Land und an jedem Ort, an dem wir tätig sind, dem Buchstaben und dem Geist nach einhalten. Verstöße gegen diese Gesetze können sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet werden. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, die Gesetze und Vorschriften zu verstehen, die sich auf unsere Verantwortlichkeiten beziehen. Bestimmte Gesetze erfordern die Aufmerksamkeit von uns allen.
Compliance
Compliance
Die Balcke-Dürr bekennt sich selbst zur Nachhaltigkeit und hat sich zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Gesetze verpflichtet. Nachhaltiges und verantwortliches Handeln sehen wir als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, z.B. Menschenrechte, Anti- Korruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Arbeitsschutz- und Umweltrecht, befolgen und sich dafür einsetzen, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien auch von ihren eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden.
Conduct in competition
Die Balcke-Dürr GmbH stellt an sich den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu handeln und erwartet dies auch von unseren Geschäftspartnern.
a) Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wir und unsere Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere treffen wir keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen. Dasselbe gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie für sonstiges Verhalten, das den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt oder beschränken kann.
b) Export- und Importkontrollen / Terrorismusbekämpfung
Insbesondere im Hinblick auf weltweite Geschäftstätigkeiten achten wir und unsere Geschäftspartner auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Einhaltung des Verhaltenskodex und Sanktionen
a) Verpflichtung zur Einhaltung
Wir und unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien jeweils von uns ihnen eingehalten werden.
b) Hinweise an die Geschäftsführung
Wir und unsere Geschäftspartner nutzen die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen der Tätigkeit für die Balcke-Dürr GmbH begangen wurden und Auswirkungen auf die Balcke-Dürr GmbH haben können, unverzüglich an die Geschäftsführung der Balcke-Dürr GmbH zu melden. Solche Hinweise werden vertraulich behandelt.
c) Schutz von Hinweisgebern
Wir und unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligungen von Personen, die Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien melden.
d) Lieferantenkette
Wir und unsere Geschäftspartner wählen unsere Lieferanten, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit beauftragen, sorgfältig aus, kommunizieren die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien an diese und setzen sich dafür ein, dass diese Prinzipien auch von ihren Lieferanten eingehalten werden.
e) Sanktionen
Die Balcke-Dürr GmbH legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihr und ihren Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner wird dem Geschäftspartner daher in der Regel die Möglichkeit zur Implementierung geeigneter Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, wenn dieser grundsätzlich zur Abhilfe und Verbesserung bereit ist. Bei schweren Verstößen (insbesondere der Begehung von Straftaten) behält sich die Balcke-Dürr GmbH jedoch angemessene Sanktionen gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor. Dies kann auch zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten führen.
Antikorruption
Antikorruption
Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für die Balcke-Dürr GmbH, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäftspartnern sicherzustellen. Die Balcke-Dürr GmbH toleriert daher keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken.
a) Korruption
Wir und unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung.
b) Berater/Agenten/Mittler
Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden. Wir wählen die Berater, Agenten und sonstigen Mittler sorgfältig nach angemessenen Eignungskriterien aus.
c) Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir und unsere Geschäftspartner vermeiden Interessenkonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können in Verbindung mit ihrer Tätigkeit für die Balcke-Dürr GmbH nehmen unsere Geschäftspartner Einladungen nur an oder sprechen Einladungen nur aus, wenn sie angemessen sind, nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen und nicht gegen anwendbares Recht (insbesondere Antikorruptionsgesetze) verstoßen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken, anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.
d) Verhalten gegenüber Amtsträgern
Wir und unsere Geschäftspartner dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zuwendungen (einschließlich deren Anbieten) an Amtsträger oder mit diesen vergleichbaren Personen (unabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar über Dritte).
e) Politische Parteien
Gesetzeswidrige materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art (z.B. gesetzeswidrige Spenden) an politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden von unseren Geschäftspartnern nicht toleriert.
f) Spenden/Sponsoring
Spenden erfolgen von uns oder unseren Geschäftspartnern nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Das Sponsoring von Personen, Gruppen oder Organisationen wird nicht dafür genutzt, um geschäftliche Vorteile zu erlangen.
g) Geldwäsche
Wir und unsere Geschäftspartner ergreifen geeignete Maßnahmen, um Geldwäsche in ihren Unternehmen zu unterbinden.